Gebäudemanagement
Im Bereich des Facility-Managements bieten wir Beratungsleistungen rund um die Gewerke der technischen Gebäudeausrüstung und Berechnungen für technische Gewerke an.
Gebäudemanagement oder auch Facility Management wird oft unterschiedlich interpretiert.
Man darf sicher alle Leistungen darunter verstehen, die zum Betrieb eines Gebäudes notwendig sind, um die Arbeit des Kerngeschäftes des Gebäudenutzers zu ermöglichen. Das sind Leistungen wie die technische Instandhaltung, Reinigung, Planung und Umsetzung von Neubau und Sanierung, Sicherheitsdienste, Post, Verpflegung, Fuhrpark usw.
Wir decken einen Teilbereich dieser Leistungen ab. Die Leistungen, die sich direkt mit der Planung und Umsetzung von Neubauten und Bestandsgebäuden befassen, sind in den Bereichen Baubetreuung und Energieberatung beschrieben, da sie einen wichtigen und umfangreichen Anteil haben und meistens nicht als Teil des Facility-Managements gesehen werden.
Alle Leistungen, die zum Betrieb eines Gebäudes notwendig sind, um die Arbeit des Kerngeschäftes des Nutzers zu ermöglichen.
Beratung FM
Beratung Facility-Management
Wir beraten Sie bei allen Themen des technischen Facility-Managements.
Gebäudediagnostik / Instandhaltungsplanung
Wir erstellen für Ihr Gebäude Instandhaltungsplanung mit kurz-, mittel- und langfristigen Zielen.
Beurteilung gebäudetechnischer Anlagen
Wir analysieren Ihre gebäudetechnischen Anlagen und Geräte auf Instandhaltungsnotwendigkeit oder Ersatzbeschaffungsnotwendigkeit.
Projektbegleitung
Wir begleiten Sie beratend bei Ihren Neubau- oder Umbaumaßnahmen.
Berechnungen
Wir führen folgende Berechnungen aus:
Lexikon FM
Begriffe und Grundlagen aus dem Facility-Management — von Landesbauordnung bis Gebäudeautomation. Klicken Sie auf einen Begriff, um die Erläuterung zu öffnen.

Ob es sich um ein Nichtwohngebäude oder ein Wohngebäude handelt — die Anforderungen werden in den zuständigen Landesbauordnungen (LBO) vorgegeben. Grundlage ist die Musterbauordnung (MBO) , woraus sich die einzelnen Landesbauordnungen ableiten. Spezielle Anforderungen an Arbeitsstätten werden zusätzlich in der Arbeitsstättenverordnung geregelt.
Wählen Sie Ihr Bundesland, um die jeweilige Landesbauordnung anzuzeigen.
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