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Energieberatung

Erklärungen · Beratung · Energieausweise · Berechnungen · Förderung · Lexikon

Energieberatung muss für ein Gebäude immer im Zusammenhang aller Gebäudeteile und technischen Anlagen gesehen und beurteilt werden — für eine nachhaltige Gesamtlösung.

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Qualifikation zählt

Erklärungen

Energieberatung / Energieberater ist kein geschützter Begriff. Viele bieten diese Leistung an, ohne eine genaue Definition der Leistung und der dazu passenden Ausbildung. Deshalb sollte man sich bei der Auswahl des Energieberaters vorher immer über seine Qualifikation und Erfahrungen erkundigen.

In die meisten Internetlisten können sich Personen als Energieberater eintragen lassen, ohne eine Qualifikation nachweisen zu müssen. Oft sind dort auch Personen oder Firmen gelistet, die gewerbliche Ziele verfolgen und damit keine unabhängige Beratung anbieten können.

Nur eine Liste bietet als Kunde bisher die Gewähr, dass die dort gelisteten Berater über Mindeststandards in der Ausbildung verfügen und unabhängige Beratungsleistungen anbieten: die früher durch die BAFA geführte, seit 2012 durch die dena übernommene Expertenliste. Die dena wurde u. a. durch die Bundesrepublik Deutschland und die KfW Bankengruppe gegründet.

Manche werben damit, „zertifizierte KfW-Energieberater“ zu sein — eine solche Zertifizierung existiert nicht; die KfW Bank stellt keine Zertifikate aus. Für KMU gibt es eine besondere Liste der KfW Bank, in die Berater nach mehrfachen erfolgreichen Beratungen eingetragen werden — zuständig aber nur für KMU.

// Unsere Anerkennung

Das Ingenieurbüro Karl F. Werner ist mit den beiden Standorten Aumühle und Ibbenbüren in der dena-Liste der Energie-Effizienz-Experten eingetragen und als Berater für das Modul 2 „Sanierungskonzepte und Neubauberatung für Nichtwohngebäude“ für Kommunen bei der BAFA anerkannt.

Frage nach der Berufserfahrung deines Energieberaters — bevor du beauftragst.
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Leistungen im Überblick

Beratung

Energieberatungen müssen für ein Gebäude immer im Zusammenhang aller Gebäudeteile und technischen Anlagen gesehen und beurteilt werden. Nur ein bestimmtes Bauteil zu sehen — z. B. nur die Fenster — kann zu bauphysikalischen Problemen führen. Bei mehreren geplanten Maßnahmen ist die Reihenfolge unter Umständen sehr wichtig. Grundsätzlich ist eine Energieberatung in älteren Wohngebäuden sowie in Verwaltungs- und Gewerbegebäuden sinnvoll.

Beratung für Energiesparmaßnahmen

Wir beraten Sie bei allen Themen der Energieeinsparung an und in Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden sowie für gebäudetechnische Geräte und Anlagen.

Vor-Ort-Beratung

Wir beraten und erstellen für Sie die BAFA-anerkannte und geförderte Energie-Vor-Ort-Beratung (siehe Förderung).

KfW-Anträge

Wir erstellen und beraten Sie bei den KfW-Anträgen 153, 151/152 sowie 141, 430 und 431 (siehe Förderung).

Energetische Gebäudeberechnungen

Berechnungen von Wohngebäuden nach DIN 4108-6 / 4701-10 und DIN V 18599, Heiz- und Kühllasten, klimatische Gebäudesimulation, Lüftungskonzepte nach DIN 1946-6, Solarthermie und Photovoltaik → siehe Berechnungen.

Energieausweise für Wohn- und Nichtwohngebäude

Wir erstellen die erforderlichen Energieausweise auf Basis des Verbrauchs oder des Bedarfs, je nach Grundlagen der EnEV und Ihren Erfordernissen → siehe Energieausweise.

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Verbrauch & Bedarf

Energieausweise

Energieausweise sind ein nützliches Instrument, um die energetische Qualität eines Gebäudes in einem ersten Schritt zu beurteilen. Die gesetzliche Grundlage bildet die EnEV — hier ist genau beschrieben, welche Gebäude einen Energieausweis benötigen, welcher Ausweis es sein muss und wer ausstellungsberechtigt ist.

Es werden zwei Arten von Energieausweisen angeboten: der Verbrauchsausweis und der Bedarfsausweis. Der Verbrauchsausweis ist in seiner Aussagekraft nicht besonders gut, da er stark vom Nutzerverhalten abhängt. Genauer ist der Bedarfsausweis, der aufgrund einer energetischen Berechnung des Gebäudes erstellt wird.

Die Energieausweise sind offizielle Dokumente. Werden Ausweise wissentlich falsch ausgestellt, um ein Haus oder eine Wohnung positiver darzustellen, können Bußgelder verhängt oder Regressansprüche geltend gemacht werden.

Wohngebäude
  • Verbrauchsausweis: auf Grundlage des Verbrauchs aus mindestens 3 aufeinanderfolgenden kompletten Heizperioden; für Gebäude mit mehr als 5 Wohneinheiten oder nach dem 01.11.1977 errichtete/sanierte kleinere Gebäude.
  • Bedarfsausweis: errechnet aus Bausubstanz und Anlagentechnik; gefordert u. a. für Gebäude mit Bauantrag vor dem 01.11.1977 und für Neubauten ab 2002.
Nichtwohngebäude

Seit dem 01.07.2009 Pflicht — die Wahl zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis besteht. Öffentliche Gebäude mit mehr als 1.000 m² Nettogrundfläche müssen den Ausweis öffentlich sichtbar aushängen.

Der Energieausweis ist ein amtliches Dokument und gilt 10 Jahre.
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Wohn- & Nichtwohngebäude

Energetische Berechnungen

Wir bieten folgende Berechnungen von Wohn- und Nichtwohngebäuden an:

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Berechnungen Wohngebäude nach DIN 4108-6 und 4701-10

Das ist die bisher übliche energetische Berechnung von Wohngebäuden. Sie dient als Grundlage für Bedarfsenergieausweise und BAFA-Vor-Ort-Beratungen.

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Berechnung von Wohn- und Nichtwohngebäuden nach DIN V 18599

Diese Berechnungsart ist für Nichtwohngebäude vorgeschrieben und kann auf Wunsch auch bei Wohngebäuden angewendet werden. Die Berechnung nach DIN V 18599 ist genauer, da besonders die internen Einflüsse von Anlagen und Beleuchtung und die Zusammenhänge von beheizten, schwach beheizten und nicht beheizten Bereichen genauer berücksichtigt werden.

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Heizlastberechnungen

Für neue Gebäude muss eine Heizlastberechnung durchgeführt werden, um die Auslegung der Heizungsanlage und der Heizungsverteilung (Heizkörper, Fußbodenheizung usw.) festzulegen. In Bestandsgebäuden ist sie sehr sinnvoll, da vorhandene Heizungsanlagen aus unserer Erfahrung zu groß dimensioniert sind.

  • Kühllastberechnungen
  • Klimatische Gebäudesimulation
  • Lüftungsberechnungen für Wohngebäude nach DIN 1946-6
  • Auslegung von solarthermischen Anlagen
  • Auslegung von Photovoltaikanlagen
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BAFA · KfW · Landesbanken

Förderung

Für energetische Maßnahmen an Gebäuden können unterschiedliche Förderungen und Zuschüsse beantragt werden. Welche Förderungen am Ende genau passen oder möglich sind, sollte immer in einem Gespräch zwischen Eigentümer und Energieberater erörtert werden. Bei Förderungen der KfW sind Beratungsgespräche zwingend erforderlich — und nur ein zugelassener Energieberater kann die notwendigen Anträge ausfüllen und unterschreiben.

Nichtwohngebäude

Für die Förderung von Nichtwohngebäuden gelten andere Anforderungen als für Wohngebäude — BAFA und KfW haben eigene Förderprogramme aufgelegt. Die Beratung sollten nur speziell ausgebildete Energieberater ausführen, die seitens der dena und BAFA dafür anerkannt sind.

Zuschüsse der BAFA

Die BAFA fördert mit Zuschüssen die Energieberatung für KMU. Kommunen können eine spezielle Förderung für Energieberatungen ihrer Gebäude erhalten. Da sich die Förderungen ständig ändern, direkt bei der BAFA nachschauen.

Weitere Zuschussprogramme: Heizen mit erneuerbaren Energien, Energiemanagementsysteme, Optimierung von Klima- und Kälteanlagen, Kraft-Wärme-Kopplung, Querschnittstechnologien (Motoren, Pumpen, Ventilatoren, Druckluftanlagen) — hierfür ist kein Energieberater notwendig.

Kreditprogramme der KfW
  • 276 — Neubau
  • 277 — Sanierung zum Effizienzhaus
  • 278 — energetische Einzelmaßnahmen

Änderungen vorbehalten — aktuell bei der KfW Bank informieren.

Wohngebäude

Zuschüsse der BAFA

Im Wohnungsbau fördert die BAFA das Heizen mit erneuerbaren Energien: größere Solarthermieanlagen, Biomasseheizungen und Wärmepumpensysteme. Kein Energieberater notwendig. Änderungen vorbehalten — bei der BAFA nachschauen.

Programme der KfW
  • 153 — Neubau
  • 151 — Sanierung zum Effizienzhaus
  • 152 — Einzelmaßnahmen
  • 167 — Heizung auf Erneuerbare
  • 430 — Zuschuss Einzelmaßnahmen
  • 431 — Baubegleitung*
  • 159 / 455 — Altersgerecht umbauen
  • 274 / 275 — PV & Stromspeicher

*) Beträgt die Rechnungssumme des zugelassenen Energieberaters mehr als 600 €, wird die baubegleitende Maßnahme mit 50 % der Rechnungssumme, maximal 4.000 €, bezuschusst.

Landesbanken & weitere Förderungen

Zuständige Landesbank direkt nach bestehenden Förderungen und Bedingungen fragen. Hersteller fördern zudem im Zuge neuer Produkte oder Techniken gezielt — den Anlagenbauer ansprechen.

06
40 Begriffe rund um Energie

Lexikon Energie

Von A/Ve-Verhältnis bis Wirkungsgrad — die wichtigsten energetischen Fachbegriffe rund um Gebäude. Klicken Sie auf einen Begriff, um die Erläuterung zu öffnen.

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